Wärmepumpen-Förderung im Kanton Luzern
ℹ️ Hinweis: Die Förderbeiträge können sich ändern. Massgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des Gebäudeprogramms und des Kantons Luzern. Stand: 2026.
Der Kanton Luzern und der Bund unterstützen den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme mit attraktiven Förderbeiträgen. Profitieren Sie von Zuschüssen von bis zu CHF 15'000 oder mehr.
Gebäudeprogramm – Bundesförderung
Das Gebäudeprogramm wird von Bund und Kantonen gemeinsam getragen und fördert den Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen:
| Luft-Wasser Wärmepumpe (EFH) | CHF 5'000 – 7'000 |
| Erdwärmepumpe (EFH) | CHF 8'000 – 11'000 |
| Grosswärmepumpen (MFH, Gewerbe) | Individuell, höhere Beiträge |
Kantonale Zusatzförderung Luzern
Der Kanton Luzern ergänzt das Gebäudeprogramm mit eigenen Förderprogrammen:
- Zusatzbeitrag Erdsonden: Unterstützung bei der Bohrung von Erdwärmesonden
- GEAK Plus: Geförderte Gebäudeenergieberatung vor der Sanierung
- Bonus bei Gesamtsanierung: Zusätzliche Förderung bei Kombination mehrerer Massnahmen
Zuständig ist die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe.lu.ch).
Steuerliche Vorteile
Investitionen in energetische Sanierungen (inkl. Wärmepumpen) können im Kanton Luzern steuerlich geltend gemacht werden:
- Abzug als Liegenschaftsunterhalt bei Ersatz einer bestehenden Heizung
- Abzug als energiesparende Investition bei wertvermehrenden Massnahmen
- Verteilung der Abzüge über maximal drei Steuerperioden
Konsultieren Sie Ihren Steuerberater für Ihre individuelle Situation.
So beantragen Sie die Förderung
- Vor der Installation: Förderantrag beim Gebäudeprogramm einreichen
- Bewilligung abwarten: Mit der Installation erst nach Zusage beginnen
- Nach der Installation: Abschlussdokumente einreichen
- Auszahlung: Der Förderbeitrag wird nach Prüfung überwiesen
Der von uns vermittelte Fachbetrieb unterstützt Sie beim gesamten Förderprozess.
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