Wärmepumpen-Förderung im Kanton Luzern

ℹ️ Hinweis: Die Förderbeiträge können sich ändern. Massgeblich sind die aktuellen Bestimmungen des Gebäudeprogramms und des Kantons Luzern. Stand: 2026.

Der Kanton Luzern und der Bund unterstützen den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme mit attraktiven Förderbeiträgen. Profitieren Sie von Zuschüssen von bis zu CHF 15'000 oder mehr.

Gebäudeprogramm – Bundesförderung

Das Gebäudeprogramm wird von Bund und Kantonen gemeinsam getragen und fördert den Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen:

Luft-Wasser Wärmepumpe (EFH)CHF 5'000 – 7'000
Erdwärmepumpe (EFH)CHF 8'000 – 11'000
Grosswärmepumpen (MFH, Gewerbe)Individuell, höhere Beiträge

Kantonale Zusatzförderung Luzern

Der Kanton Luzern ergänzt das Gebäudeprogramm mit eigenen Förderprogrammen:

  • Zusatzbeitrag Erdsonden: Unterstützung bei der Bohrung von Erdwärmesonden
  • GEAK Plus: Geförderte Gebäudeenergieberatung vor der Sanierung
  • Bonus bei Gesamtsanierung: Zusätzliche Förderung bei Kombination mehrerer Massnahmen

Zuständig ist die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe.lu.ch).

Steuerliche Vorteile

Investitionen in energetische Sanierungen (inkl. Wärmepumpen) können im Kanton Luzern steuerlich geltend gemacht werden:

  • Abzug als Liegenschaftsunterhalt bei Ersatz einer bestehenden Heizung
  • Abzug als energiesparende Investition bei wertvermehrenden Massnahmen
  • Verteilung der Abzüge über maximal drei Steuerperioden

Konsultieren Sie Ihren Steuerberater für Ihre individuelle Situation.

So beantragen Sie die Förderung

  1. Vor der Installation: Förderantrag beim Gebäudeprogramm einreichen
  2. Bewilligung abwarten: Mit der Installation erst nach Zusage beginnen
  3. Nach der Installation: Abschlussdokumente einreichen
  4. Auszahlung: Der Förderbeitrag wird nach Prüfung überwiesen

Der von uns vermittelte Fachbetrieb unterstützt Sie beim gesamten Förderprozess.

Förderung prüfen lassen →