Erdwärmepumpe (Sole-Wasser) – Maximale Effizienz aus dem Erdreich
Die Erdwärmepumpe – korrekt Sole-Wasser-Wärmepumpe – ist die effizienteste Wärmepumpen-Technologie. Sie nutzt die konstante Temperatur des Erdreichs in 100–300 Metern Tiefe als Wärmequelle und erreicht damit Jahresarbeitszahlen von 4.0–5.0. Das bedeutet: Aus 1 kWh Strom werden 4–5 kWh Heizwärme.
Vorteile einer Erdwärmepumpe
- Höchste Effizienz: Beste Jahresarbeitszahl aller Wärmepumpen-Typen
- Niedrigste Betriebskosten: Geringerer Stromverbrauch als Luft-Wasser-Systeme
- Konstante Leistung: Keine saisonalen Schwankungen – auch bei strenger Kälte volle Heizleistung
- Lange Lebensdauer: Erdsonden halten 50+ Jahre, die Wärmepumpe 20–25 Jahre
- Keine Ausseneinheit: Keine Geräuschemissionen im Garten
- Passive Kühlung: Im Sommer kann das Erdreich zur Kühlung des Gebäudes genutzt werden
Erdsondenbohrung – Ablauf und Bewilligung
Die Erdsondenbohrung ist der zentrale Schritt bei der Installation einer Erdwärmepumpe:
- Geologische Vorabklärung: Prüfung, ob der Untergrund für eine Bohrung geeignet ist
- Bewilligungsverfahren: Einreichung bei der kantonalen Fachstelle (Kanton Luzern: uwe.lu.ch)
- Bohrung: Durch ein zertifiziertes Bohrunternehmen, Dauer ca. 2–5 Tage
- Sondeninstallation: Einbringen der Erdwärmesonden und Verfüllen mit Spezialzement
- Anschluss: Verbindung der Sonden mit der Wärmepumpe im Gebäude
Wichtig: Im Kanton Luzern ist für Erdwärmesonden eine kantonale Konzession erforderlich. Nicht alle Gebiete sind für Bohrungen freigegeben (z. B. Grundwasserschutzzonen).
Kosten einer Erdwärmepumpe
| Erdsondenbohrung (1–2 Sonden à 150–250 m) | CHF 15'000 – 30'000 |
| Wärmepumpengerät | CHF 12'000 – 18'000 |
| Installation & Inbetriebnahme | CHF 10'000 – 15'000 |
| Bewilligung & Planung | CHF 3'000 – 5'000 |
| Gesamtinvestition | CHF 45'000 – 70'000 |
| Abzüglich Förderung | – CHF 8'000 – 15'000 |
| Effektive Kosten | CHF 37'000 – 55'000 |
Erdwärmesonden vs. Erdkollektoren
Neben der klassischen Erdsondenbohrung gibt es auch Erdkollektoren (horizontale Verlegung in 1.5–2 m Tiefe). Diese benötigen jedoch eine grosse Grundstücksfläche (ca. 1.5–2× die zu beheizende Fläche) und sind im dicht besiedelten Kanton Luzern oft nicht realisierbar.
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