Erdwärmepumpe (Sole-Wasser) – Maximale Effizienz aus dem Erdreich

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Die Erdwärmepumpe – korrekt Sole-Wasser-Wärmepumpe – ist die effizienteste Wärmepumpen-Technologie. Sie nutzt die konstante Temperatur des Erdreichs in 100–300 Metern Tiefe als Wärmequelle und erreicht damit Jahresarbeitszahlen von 4.0–5.0. Das bedeutet: Aus 1 kWh Strom werden 4–5 kWh Heizwärme.

Vorteile einer Erdwärmepumpe

  • Höchste Effizienz: Beste Jahresarbeitszahl aller Wärmepumpen-Typen
  • Niedrigste Betriebskosten: Geringerer Stromverbrauch als Luft-Wasser-Systeme
  • Konstante Leistung: Keine saisonalen Schwankungen – auch bei strenger Kälte volle Heizleistung
  • Lange Lebensdauer: Erdsonden halten 50+ Jahre, die Wärmepumpe 20–25 Jahre
  • Keine Ausseneinheit: Keine Geräuschemissionen im Garten
  • Passive Kühlung: Im Sommer kann das Erdreich zur Kühlung des Gebäudes genutzt werden

Erdsondenbohrung – Ablauf und Bewilligung

Die Erdsondenbohrung ist der zentrale Schritt bei der Installation einer Erdwärmepumpe:

  1. Geologische Vorabklärung: Prüfung, ob der Untergrund für eine Bohrung geeignet ist
  2. Bewilligungsverfahren: Einreichung bei der kantonalen Fachstelle (Kanton Luzern: uwe.lu.ch)
  3. Bohrung: Durch ein zertifiziertes Bohrunternehmen, Dauer ca. 2–5 Tage
  4. Sondeninstallation: Einbringen der Erdwärmesonden und Verfüllen mit Spezialzement
  5. Anschluss: Verbindung der Sonden mit der Wärmepumpe im Gebäude

Wichtig: Im Kanton Luzern ist für Erdwärmesonden eine kantonale Konzession erforderlich. Nicht alle Gebiete sind für Bohrungen freigegeben (z. B. Grundwasserschutzzonen).

Kosten einer Erdwärmepumpe

Erdsondenbohrung (1–2 Sonden à 150–250 m)CHF 15'000 – 30'000
WärmepumpengerätCHF 12'000 – 18'000
Installation & InbetriebnahmeCHF 10'000 – 15'000
Bewilligung & PlanungCHF 3'000 – 5'000
GesamtinvestitionCHF 45'000 – 70'000
Abzüglich Förderung– CHF 8'000 – 15'000
Effektive KostenCHF 37'000 – 55'000

Erdwärmesonden vs. Erdkollektoren

Neben der klassischen Erdsondenbohrung gibt es auch Erdkollektoren (horizontale Verlegung in 1.5–2 m Tiefe). Diese benötigen jedoch eine grosse Grundstücksfläche (ca. 1.5–2× die zu beheizende Fläche) und sind im dicht besiedelten Kanton Luzern oft nicht realisierbar.

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